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Rechtliche Angaben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Auftraggebern über Leistungen im Bereich Google Ads, Suchmaschinenwerbung, Kampagnenplanung, Kampagnenerstellung, Kampagnenoptimierung, Conversion-Tracking, Reporting, Online-Marketing-Beratung und damit zusammenhängende Leistungen.

1.2 Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.3 Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nicht als Auftraggeber angenommen. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag ausschließlich zu Zwecken abschließt, die seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien, soweit bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wird.

1.5 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.6 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Vertragsinhalt gilt folgende Rangfolge:

a) individuelle Vereinbarungen und Auftragsbestätigung,

b) Angebot und Leistungsbeschreibung,

c) gegebenenfalls vereinbarte Anlagen,

d) diese AGB.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

a) Unterzeichnung oder Bestätigung eines Angebots,

b) Annahme eines Angebots in Textform,

c) Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer,

d) Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder

e) Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers.

2.3 Angaben auf der Website, in Präsentationen, Werbemitteln oder unverbindlichen Vorgesprächen stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.4 Der Auftragnehmer kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.

2.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Vertragsschluss richtige und vollständige Unternehmens- und Kontaktdaten anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Der Auftragnehmer erbringt die im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Google-Ads- und Online-Marketing-Leistungen.

3.2 Vereinbarte Leistungen können insbesondere umfassen:

a) Analyse bestehender Google-Ads-Konten,

b) Beratung zur Kampagnen- und Werbestrategie,

c) Keyword- und Wettbewerbsrecherche,

d) Erstellung und Strukturierung von Kampagnen und Anzeigengruppen,

e) Erstellung von Anzeigentexten und Assets,

f) Einrichtung von Zielgruppen, Ausschlüssen und Gebotsstrategien,

g) Unterstützung bei Conversion-Tracking, Google Tag Manager oder Analysewerkzeugen,

h) laufende Betreuung und Optimierung von Kampagnen,

i) Reporting und Handlungsempfehlungen,

j) Beratung zu Zielseiten und Conversion-Prozessen sowie

k) weitere ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

3.3 Der genaue Umfang, die Zahl der Kampagnen, Bearbeitungszeiträume, Korrekturschleifen, Kommunikationsleistungen und sonstigen Bestandteile ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

3.4 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Dies betrifft insbesondere:

a) vollständige Erstellung oder Programmierung von Websites und Landingpages,

b) Hosting und technische Wartung von Websites,

c) Suchmaschinenoptimierung außerhalb der vereinbarten Leistungen,

d) Social-Media-Marketing,

e) grafische Gestaltung außerhalb vereinbarter Anzeigen-Assets,

f) Übersetzungen,

g) rechtliche Prüfung von Werbeaussagen, Websites oder Tracking-Maßnahmen,

h) Marken- oder Verfügbarkeitsrecherchen,

i) Vertriebs-, Telefon- oder Kundenserviceleistungen und

j) Leistungen von Google oder anderen Drittanbietern.

3.5 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen selbstständig und in eigener unternehmerischer Verantwortung. Er unterliegt hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung keinen Weisungen des Auftraggebers, soweit keine konkreten Anforderungen vereinbart wurden.

3.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

4. Dienst- und werkvertragliche Leistungen

4.1 Beratungs-, Betreuungs-, Analyse-, Reporting- und Optimierungsleistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen. Der Auftragnehmer schuldet hierbei eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4.2 Soweit ausdrücklich die Erstellung eines konkret beschriebenen Arbeitsergebnisses vereinbart ist, beispielsweise eines bestimmten Kampagnensetups, eines Tracking-Konzepts oder eines festgelegten Anzeigenpakets, können insoweit werkvertragliche Vorschriften Anwendung finden.

4.3 Auch bei einem konkret vereinbarten Arbeitsergebnis wird kein bestimmter Werbe-, Umsatz-, Klick-, Lead- oder Verkaufserfolg geschuldet.

4.4 Ob eine Leistung dienst- oder werkvertraglichen Charakter hat, richtet sich nach dem Inhalt der jeweiligen Leistungsbeschreibung und nicht allein nach ihrer Bezeichnung.

5. Keine Erfolgs- oder Rentabilitätsgarantie

5.1 Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

5.2 Insbesondere werden nicht geschuldet:

a) eine bestimmte Anzahl von Impressionen, Klicks, Leads, Anfragen, Käufen oder Neukunden,

b) ein bestimmter Umsatz, Gewinn, Return on Investment oder Return on Ad Spend,

c) bestimmte Anzeigenpositionen oder Impression Shares,

d) bestimmte Klickpreise, Conversion-Rates oder Akquisekosten,

e) eine dauerhafte Sichtbarkeit von Anzeigen,

f) eine Genehmigung oder Freischaltung von Anzeigen durch Google,

g) eine Verhinderung von Kontosperrungen oder Anzeigenablehnungen und

h) eine bestimmte Marktentwicklung.

5.3 Prognosen, Forecasts, Potenzialanalysen, Benchmarks, Beispielrechnungen und Einschätzungen beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationen. Sie stellen keine Garantie, zugesicherte Eigenschaft oder Beschaffenheitsvereinbarung dar.

5.4 Der Erfolg einer Kampagne hängt unter anderem von Wettbewerb, Nachfrage, Saison, Budget, Geboten, Google-Algorithmen, Richtlinien, Zielseite, Preisen, Produkten, Vertriebsprozessen und weiteren Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers ab.

6. Google-Ads-Konto und Kontozugriff

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird, soll das Google-Ads-Konto auf den Namen und auf Rechnung des Auftraggebers geführt werden.

6.2 Der Auftraggeber soll Inhaber und administrativ zugriffsberechtigt bleiben. Der Auftragnehmer erhält nur die für seine Tätigkeit erforderlichen Zugriffsrechte.

6.3 Der Auftraggeber darf erforderliche Zugriffsrechte während der Vertragslaufzeit nicht ohne sachlichen Grund entziehen oder einschränken. Geschieht dies dennoch, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.

6.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs Änderungen am Google-Ads-Konto vorzunehmen.

6.5 Der Auftragnehmer darf Kampagnen nur aktivieren, wenn dies vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde. Wurde eine laufende eigenständige Kampagnensteuerung vereinbart, umfasst die Beauftragung auch die hierfür erforderlichen Aktivierungen, Pausierungen und Anpassungen innerhalb der vereinbarten Budgetgrenzen.

6.6 Nach Vertragsende kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Zugriffsrechte entziehen. Der Auftragnehmer kann seine eigenen Manager-, Benutzer- oder Systemzugriffe ebenfalls entfernen.

6.7 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Passwörter des Auftraggebers zu übernehmen. Soweit möglich, sollen Zugriffe über Benutzer-, Rollen- oder Managerfreigaben erfolgen.

7. Werbebudget und Drittanbieterkosten

7.1 Das an Google zu zahlende Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.2 Der Auftraggeber trägt sämtliche Kosten für:

a) Google Ads und sonstige Werbeplattformen,

b) Tracking-, Analyse- oder Reportingwerkzeuge,

c) Consent-Management-Systeme,

d) Hosting, Domains und Website-Systeme,

e) Stockmedien, Software, Lizenzen und sonstige Drittanbieterleistungen.

7.3 Verträge mit Google oder anderen Drittanbietern werden grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter geschlossen.

7.4 Der Auftraggeber ist für ausreichende Zahlungsmittel, Abrechnungseinstellungen und die rechtzeitige Begleichung von Drittanbieterrechnungen verantwortlich.

7.5 Ändert Google den tatsächlichen Tages- oder Monatsverbrauch innerhalb der von Google vorgesehenen Abrechnungsregeln, liegt dies außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.

7.6 Der Auftragnehmer darf das vereinbarte Werbebudget nicht wesentlich überschreiten. Kurzfristige plattformbedingte Schwankungen, Rundungsdifferenzen oder Abweichungen innerhalb der Abrechnungsmechanismen von Google stellen keine Pflichtverletzung des Auftragnehmers dar.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

8.1 Der Auftraggeber stellt alle Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, richtig und vollständig zur Verfügung, die für die Leistung erforderlich sind.

8.2 Hierzu gehören insbesondere:

a) Unternehmens-, Produkt- und Leistungsinformationen,

b) Preise, Verfügbarkeiten und Angebotsbedingungen,

c) Zielgruppen- und Gebietsangaben,

d) Bilder, Logos, Marken und sonstige Medien,

e) Website-, Tracking- und Kontozugänge,

f) Informationen zu gesetzlichen oder branchenspezifischen Einschränkungen,

g) erforderliche Freigaben sowie

h) ein ausreichendes Werbebudget.

8.3 Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

8.4 Der Auftraggeber prüft die Richtigkeit seiner Website, Produkte, Preise, Verfügbarkeiten, Kontaktwege, Formulare und Vertriebsprozesse.

8.5 Änderungen, die Kampagnen beeinflussen können, sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen an Preisen, Zielseiten, Sortimenten, Leistungen, Öffnungszeiten, Vertriebsgebieten und rechtlichen Rahmenbedingungen.

8.6 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet nach:

a) verlängern sich Leistungsfristen angemessen,

b) haftet der Auftragnehmer nicht für daraus entstehende Verzögerungen oder Minderleistungen,

c) kann der Auftragnehmer den daraus entstehenden Zusatzaufwand berechnen und

d) bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich fällig, soweit der Auftragnehmer seine Leistungsbereitschaft aufrechterhalten hat.

8.7 Der Auftragnehmer kann die Leistung nach vorheriger Ankündigung aussetzen, wenn eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung nicht erfolgt.

9. Freigaben

9.1 Soweit eine Freigabe vereinbart oder erforderlich ist, legt der Auftragnehmer die betreffenden Kampagnen, Anzeigen, Keywords, Assets, Zielseitenempfehlungen oder Tracking-Einstellungen dem Auftraggeber zur Prüfung vor.

9.2 Der Auftraggeber prüft insbesondere:

a) sachliche Richtigkeit,

b) Preise und Leistungsangaben,

c) Schreibweise von Namen und Marken,

d) geschäftliche Verwendbarkeit,

e) rechtliche Zulässigkeit aus seiner Unternehmens- und Branchensphäre sowie

f) Übereinstimmung mit seinen Angeboten.

9.3 Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber, dass die von ihm zu prüfenden Angaben richtig und verwendbar sind.

9.4 Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang einer Freigabeaufforderung, kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Er weist dabei darauf hin, dass die betreffenden Inhalte nach Ablauf der Nachfrist als freigegeben behandelt werden.

9.5 Eine Freigabefiktion gilt nicht, wenn der Auftraggeber innerhalb der Frist konkrete Einwände mitteilt oder die Annahme einer Freigabe nach den Umständen unangemessen wäre.

9.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Kampagnen oder Anzeigen ohne erforderliche Freigabe zu aktivieren.

10. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

10.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.

10.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn eine gewünschte Änderung voraussichtlich zusätzlichen Aufwand oder Auswirkungen auf Fristen verursacht.

10.3 Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder aufgrund eines gesonderten Angebots vergütet.

10.4 Eine mündliche oder informelle Anfrage des Auftraggebers gilt nicht automatisch als Auftrag für eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Der Auftragnehmer soll vor Beginn auf die zusätzliche Vergütung hinweisen.

10.5 Geringfügige Änderungen der Ausführung sind zulässig, soweit sie den vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind.

11. Termine und Leistungsverzögerungen

11.1 Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

11.2 Leistungsfristen beginnen erst, wenn:

a) der Vertrag geschlossen ist,

b) vereinbarte Vorauszahlungen eingegangen sind und

c) der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungen erbracht hat.

11.3 Fristen verlängern sich angemessen bei:

a) nachträglichen Änderungswünschen,

b) verspäteten Freigaben oder Informationen,

c) technischen Störungen bei Google oder Drittanbietern,

d) höherer Gewalt oder

e) sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

11.4 Als höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare Betriebsstörungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Naturereignisse, Epidemien und vergleichbare Ereignisse.

11.5 Dauert ein Leistungshindernis länger als 30 Kalendertage an, können beide Parteien hinsichtlich des noch nicht erbrachten Teils der Leistung vom Vertrag zurücktreten oder einen Dauerschuldvertrag aus wichtigem Grund kündigen, sofern ein weiteres Festhalten unzumutbar ist.

12. Abnahme konkret geschuldeter Arbeitsergebnisse

12.1 Soweit die Parteien ein abnahmefähiges Arbeitsergebnis vereinbart haben, zeigt der Auftragnehmer dessen Fertigstellung an und stellt es zur Prüfung bereit.

12.2 Der Auftraggeber nimmt das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig innerhalb von sieben Werktagen, ab, sofern es im Wesentlichen vertragsgemäß ist.

12.3 Wegen unwesentlicher Abweichungen darf die Abnahme nicht verweigert werden.

12.4 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, muss er die behaupteten Mängel nachvollziehbar benennen.

12.5 Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

12.6 Setzt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme und verweigert der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt das Arbeitsergebnis nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen als abgenommen.

12.7 Eine produktive Nutzung, Aktivierung oder Weiterverwendung des Arbeitsergebnisses kann als Abnahme gelten, sofern der Auftraggeber dabei keinen wesentlichen Mangel angezeigt hat.

13. Mängel und Nachbesserung

13.1 Der Auftraggeber zeigt erkennbare Mängel eines konkret geschuldeten Arbeitsergebnisses unverzüglich in Textform an und beschreibt sie möglichst genau.

13.2 Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen.

13.3 Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

13.4 Kein Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Kampagne zwar fachgerecht eingerichtet wurde, aber nicht die erhofften wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt.

13.5 Ebenfalls kein Mangel sind nachträgliche Änderungen durch Google, neue Plattformvorgaben, automatische Anpassungen, Richtlinienänderungen oder Änderungen am Konto durch den Auftraggeber oder Dritte.

13.6 Ansprüche wegen Mängeln bestehen nicht, soweit der Auftraggeber oder ein Dritter ohne Abstimmung Änderungen vorgenommen hat und diese Änderungen für den behaupteten Mangel ursächlich sind.

14. Rechtliche Verantwortung des Auftraggebers

14.1 Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner:

a) Produkte und Dienstleistungen,

b) Angebote und Preise,

c) Werbeaussagen und Leistungsversprechen,

d) Marken, Logos, Texte und Bilder,

e) Websites und Landingpages,

f) Pflichtinformationen,

g) Datenschutzerklärungen und Consent-Lösungen sowie

h) branchenspezifischen Angaben

verantwortlich.

14.2 Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung, insbesondere nicht nach Wettbewerbs-, Marken-, Urheber-, Datenschutz-, Berufs-, Finanz-, Heilmittelwerbe-, Lebensmittel-, Steuer- oder sonstigem Spezialrecht.

14.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm bereitgestellten Materialien verfügt.

14.4 Der Auftragnehmer darf Inhalte ablehnen, nicht veröffentlichen oder pausieren, wenn nachvollziehbare Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Richtlinienkonformität bestehen.

14.5 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Vorgaben, Materialien, Produkten oder Angaben des Auftraggebers beruhen, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

14.6 Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche informieren und ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche schließen, soweit dies zumutbar ist. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Rechtsverteidigung.

15. Datenschutz und Tracking

15.1 Beide Parteien beachten die für sie geltenden Datenschutzvorschriften.

15.2 Der Auftraggeber bleibt grundsätzlich Verantwortlicher für seine Website, Landingpages, Leads, Kunden- und Interessentendaten, Tracking-Systeme, Consent-Verwaltung und Datenschutzhinweise.

15.3 Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern dies rechtlich erforderlich ist.

15.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsprüfung von:

a) Datenschutzerklärungen,

b) Cookie- und Consent-Bannern,

c) Tracking- oder Remarketing-Einstellungen,

d) Einwilligungstexten oder

e) Datenübermittlungen an Drittanbieter.

15.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Einwilligungen, Informationen und sonstigen Rechtsgrundlagen vorhanden sind.

15.6 Der Auftragnehmer kann die Einrichtung oder Aktivierung von Tracking-Maßnahmen ablehnen oder aussetzen, wenn nachvollziehbare Zweifel an ihrer Zulässigkeit bestehen.

16. Vergütung und Rechnungsstellung

16.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

16.2 Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.

16.3 Soweit der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Maßgeblich ist der umsatzsteuerliche Status zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung beziehungsweise Rechnungsstellung.

16.4 Ein Wechsel der steuerlichen Behandlung verändert die vereinbarte Nettovergütung nicht. Soweit künftig Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, wird sie zusätzlich in der gesetzlichen Höhe berechnet.

16.5 Einmalige Projektleistungen können bei Auftragserteilung, nach Projektfortschritt oder nach Fertigstellung abgerechnet werden. Maßgeblich ist die Vereinbarung im Angebot.

16.6 Laufende Vergütungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, monatlich im Voraus fällig.

16.7 Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung oder im Angebot keine andere Frist angegeben ist.

16.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln.

16.9 Reise-, Lizenz-, Fremd- und sonstige Auslagen werden nur berechnet, wenn dies vereinbart oder vorab freigegeben wurde.

17. Zahlungsverzug

17.1 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugspauschalen.

17.2 Der Auftragnehmer kann nach erfolgloser Zahlungsaufforderung und angemessener Fristsetzung die Leistung aussetzen.

17.3 Eine Aussetzung kann insbesondere die Pausierung von Kampagnenbetreuung, Reporting, Optimierung und Support umfassen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, bereits laufende Google-Kampagnen eigenmächtig zu deaktivieren, sofern dies nicht zur Schadensbegrenzung erforderlich oder vereinbart ist.

17.4 Der Auftraggeber trägt die Nachteile, die durch eine berechtigte Leistungsaussetzung entstehen.

17.5 Die Vergütungspflicht für vereinbarte oder bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.

18. Laufzeit und ordentliche Kündigung

18.1 Einmalige Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.

18.2 Laufende Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

18.3 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende gekündigt werden.

18.4 Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

18.5 Nach Ablauf einer Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit der im Angebot genannten Frist gekündigt werden.

18.6 Kündigungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail.

19. Außerordentliche Kündigung

19.1 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

19.2 Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber:

a) trotz Mahnung und Fristsetzung mit einer wesentlichen Zahlung in Verzug bleibt,

b) erforderliche Mitwirkungen nachhaltig verweigert,

c) rechtswidrige oder gegen Plattformrichtlinien verstoßende Werbung verlangt,

d) den Auftragnehmer zur Täuschung oder Manipulation auffordert,

e) erforderliche Zugriffsrechte dauerhaft entzieht oder

f) das Vertrauensverhältnis erheblich beeinträchtigt.

19.3 Soweit der wichtige Grund behebbar ist, ist vor der Kündigung grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.

19.4 Bis zum Vertragsende erbrachte Leistungen und entstandene Vergütungsansprüche werden abgerechnet.

20. Folgen der Vertragsbeendigung

20.1 Mit Vertragsende endet die Pflicht zur weiteren Betreuung, Überwachung und Optimierung.

20.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Kampagnen nach Vertragsende weiter zu kontrollieren, zu pausieren oder auf Änderungen von Google zu reagieren.

20.3 Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, nach Vertragsende:

a) Kampagnenstatus und Budgets zu prüfen,

b) Zugriffsrechte zu verwalten,

c) Zahlungsmittel und Abrechnung zu kontrollieren und

d) gegebenenfalls einen anderen Dienstleister zu beauftragen.

20.4 Soweit das Google-Ads-Konto dem Auftraggeber gehört, bleiben die darin vorhandenen Kampagnen- und Leistungsdaten grundsätzlich im Konto erhalten.

20.5 Der Auftragnehmer darf eigene Zugriffe nach Vertragsende entfernen.

20.6 Eine darüber hinausgehende Übergabe, Dokumentation, Schulung oder Migration wird nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Zusätzlicher Aufwand kann gesondert berechnet werden.

21. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

21.1 Der Auftraggeber behält alle Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten.

21.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an individuell für ihn erstellten und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, für den Vertragszweck erforderliches Nutzungsrecht.

21.3 Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung der erstellten Anzeigentexte, Keyword-Listen, Kampagnenstrukturen und individuell erstellten Konzepte für das Unternehmen des Auftraggebers.

21.4 Nicht übertragen werden Rechte an:

a) vorbestehenden Vorlagen,

b) allgemeinen Methoden und Vorgehensweisen,

c) internen Kalkulationen und Arbeitsmitteln,

d) nicht kundenspezifischem Know-how,

e) Software, Skripten oder Tools des Auftragnehmers sowie

f) allgemein einsetzbaren Textbausteinen und Konzeptbestandteilen.

21.5 Der Auftragnehmer darf bei anderen Projekten sein allgemeines Wissen, seine Erfahrungen und nicht vertrauliche Methoden weiterverwenden.

21.6 Eine Herausgabe offener Quelldateien, interner Notizen, Prompt-Sammlungen, Kalkulationen oder Arbeitsdateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

22. Referenznennung

22.1 Der Auftragnehmer darf Namen, Logo, Kampagnenergebnisse oder sonstige Angaben des Auftraggebers nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz veröffentlichen.

22.2 Eine erteilte Zustimmung kann aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

22.3 Vertrauliche Budgets, Umsätze, Conversion-Daten und sonstige interne Kennzahlen werden nur mit ausdrücklicher Freigabe veröffentlicht.

23. Vertraulichkeit

23.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung.

23.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere:

a) Zugangsdaten,

b) Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,

c) Strategien und Kalkulationen,

d) Kampagnen- und Kundendaten,

e) Budgets und Leistungskennzahlen sowie

f) nicht öffentliche technische oder geschäftliche Informationen.

23.3 Nicht vertraulich sind Informationen, die:

a) öffentlich bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung öffentlich werden,

b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,

c) rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder

d) aufgrund Gesetzes, gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

23.4 Soweit rechtlich zulässig, informiert die offenlegende Partei die andere Partei vor einer behördlich oder gesetzlich erforderlichen Offenlegung.

23.5 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

24. Haftung

24.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

b) bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

c) nach dem Produkthaftungsgesetz,

d) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und

e) im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

24.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

24.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

24.4 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

24.5 Der Auftragnehmer haftet nicht allein deshalb, weil:

a) wirtschaftliche Erwartungen nicht eintreten,

b) Google Anzeigen ablehnt oder Konten einschränkt,

c) Klickpreise oder Wettbewerb steigen,

d) Tracking- oder Plattformdaten unvollständig sind,

e) Google Funktionen, Richtlinien oder Algorithmen ändert oder

f) Drittanbietersysteme ausfallen.

24.6 Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nicht, soweit der Auftragnehmer den betreffenden Umstand schuldhaft verursacht hat.

24.7 Bei Datenverlust haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

24.8 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Mitarbeiter, Vertreter, freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

25. Technische Systeme und Drittanbieter

25.1 Der Auftragnehmer schuldet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Google Ads, Google Analytics, Google Tag Manager, Websites, Hosting-, CRM-, Tracking- oder sonstigen Drittanbietersystemen.

25.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen, Wartungen, Datenverluste, Sperrungen, Richtlinienänderungen oder Funktionsänderungen von Drittanbietern, soweit er diese nicht schuldhaft verursacht hat.

25.3 Wird eine vereinbarte Leistung aufgrund einer dauerhaften Änderung eines Drittanbieters unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, stimmen die Parteien eine angemessene Anpassung des Leistungsumfangs ab.

25.4 Ist keine zumutbare Anpassung möglich, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil kündigen.

26. Aufrechnung und Zurückbehaltung

26.1 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

26.2 Das Recht zur Aufrechnung mit Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis bleibt unberührt.

26.3 Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

27. Abtretung

27.1 Der Auftraggeber darf Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.

27.2 Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

27.3 § 354a HGB sowie sonstige zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.

28. Einbeziehung und Änderung dieser AGB

28.1 Der Auftragnehmer weist bei Vertragsschluss auf diese AGB hin und stellt dem Auftraggeber eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme zur Verfügung.

28.2 Für einen bereits bestehenden Vertrag gelten nachträgliche Änderungen dieser AGB nur, wenn beide Parteien ihnen zustimmen oder eine wirksame Änderungsklausel im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde.

28.3 Die bloße Veröffentlichung einer neuen Fassung auf der Website ändert einen bestehenden Vertrag nicht automatisch.

29. Schlussbestimmungen

29.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

29.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, wenn der Auftraggeber:

a) Kaufmann ist,

b) eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist,

c) ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder

d) keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

29.3 Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

29.4 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit sich aus der Art der Leistung oder einer individuellen Vereinbarung nichts anderes ergibt.

29.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben unabhängig von dieser Formregelung wirksam.

29.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

29.7 Vertragssprache ist Deutsch.

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